Im GEA: Kriminalität kennt keine Herkunft

Die Polizeidirektion Reutlingen berichtete jüngst, dass die Kriminalitätsrate mit 4.132 Straftaten pro 100.000 Einwohner deutlich unter dem landesweiten Durchschnitt (BW: 5.180) liegt. Die Zahl tatverdächtiger Geflüchteten verringerte sich – ungeachtet ausländerrechtlicher Verstöße – geringfügig um 1,3 Prozent auf insgesamt 2.335 (2023: 2.366). Dies entspricht einem Anteil von 10,6 Prozent (2023: 10,4) an den Tatverdächtigen insgesamt.
Trotzdem werden die Zahlen zur Ausländerkriminalität immer wieder als Argument genutzt, mehr Abschiebungen und weitere Einschränkungen des Asylrechts zu fordern. Eine verzerrte Wahrnehmung entsteht auch deshalb, weil das Fernsehen über Gewaltverbrechen zu 84% berichtet, wenn es ausländische Täter waren, obwohl diese nur einen realen Anteil von einem Drittel haben.
Dem Gemeinderat wird regelmäßig die polizeiliche Kriminalstatistik vorgestellt. Dieses ist ein Tätigkeitsnachweis der Polizei, zeigt das Hellfeld und ist deshalb kein reales Abbild des Kriminalitätsgeschehens.
Für das kommunalpolitische Handeln bedarf es der Ergänzung durch die Analysen der Kriminologie. Die Kriminologen sind sich einig, dass nicht die Herkunft entscheidend ist, ob sich jemand strafbar macht, sondern das Alter, Geschlecht, Bildung und die soziale Lage. Dies wurde durch eine Studie des ifo-Instituts jüngst wieder bestätigt, in der es heißt: „Die Annahme, dass Ausländer oder Schutzsuchende eine höhere Kriminalitätsneigung besitzen als demografisch vergleichbare Einheimische, ist nicht haltbar.“
Bei den Geflüchteten steigt das Kriminalitätsrisiko an, wenn die Integration nicht gelingt. Entsprechend sind präventive Maßnahmen zur Reduktion der genannten Risikofaktoren zielführender als repressive Maßnahmen.