Unsere Antwort auf den Antrag der AfD-Fraktion vom 13.12.2024 - Kündigung der Mitgliedschaft im Bündnis Sicherer Hafen
Sehr geehrte Anwesend,
Zum Antrag „Kündigung der Mitgliedschaft im Bündnis Sicherer Hafen“
werden Menschen die in Not zu uns gekommen sind, für den Mangel an bezahlbaren Wohnraum, für die finanzielle Not der Stadt und für eine sogenannte „Kriminalitätskrise“ verantwortlich gemacht.
Wir als die Linke und die Partei „Die PARTEI“ (Wahlsiegerin der Herzen) werden diesem Antrag nicht zustimmen.
Vor 90 Jahren mussten hunderttausende Deutsche im Ausland Asyl suchen, um ihr Leben zu retten. Millionen schafften das nicht und wurden ermordet.
Aus diesem Grund schrieben die Verfasserinnen des Grundgesetz in den Artikel 16 das Recht auf Asyl.
Wenn von der Antragstellerin zitiert wird „die Migrationskrise sei in allererster Linie eine Kriminalitätskrise“, so widersprechen alle Studien der Kriminalitätsforschung dieser Behauptung.
Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig zitierte im GEA-Interview im Oktober 2024 seinen Kollegen, Dirk Baier der ermittelt hat, wie viele Ausländer in einem Jahr nicht durch Gewaltkriminalität auffallen. Die Antwort: 99,4 Prozent.
Die Antragstellerin stellt diese 99,4% Menschen unter Verdacht.
Kinzig weiter: „Junge Männer sind durch Kriminalität am stärksten belastet – unabhängig vom kulturellen Hintergrund. Deshalb sagen wir in der Kriminologie: Die Nationalität ist ziemlich uninteressant.“
Ein Ausstieg aus dem Bündnis Sicherer Hafen würde den Generalverdacht gegenüber Flüchtlingen öffentlich machen.
Statt ihnen zu helfen unsere Sprache zu lernen, ihnen eine schnellst mögliche Integration in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, die Botschaft wäre: Wir wollen euch nicht.
Gewalttäterinnen gegen Geflüchtete würden ermuntert werden.
Die Polizei hat im Jahr 2024 deutschlandweit 2128 Übergriffe auf
Flüchtlinge und Asylbewerberinnen registriert.
Laut einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 10.05.2024 haben etwa 10% der Mandatsträgerinnen der Antragstellerin im Bundestag Probleme mit dem Gesetz.
Von den bisher 252 Mandatsträgerinnen haben 28 PolitikerInnen oder Mitarbeiterinnen mindestens ein erstinstanzliches Urteil vorliegen. Die Vorwürfe reichen von Körperverletzung, Waffendelikte und Verletzung des Dienstgeheimnis, bis zu Beleidigungen und Volksverhetzung.
Wir werden nicht unterstellen, dass alle Mandatsträgerinnen der Antragstellerin kriminell sind, doch wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Tassen werfen, nehmen sie diese lieber für guten Bohnenkaffee aus Deutschland.